Berechnung und Einhebung des Altlastenbeitrages

Die blosse Erhöhung der Altlastenbeiträge vermag die grundsätzlichen Finanzierungsprobleme nicht zu lösen. Dem ALSAG kann unter anderem zu mehr Effizienz verholfen werden, wenn die bei der Berechnung sowie Einhebung der Altlastenbeiträge bestehenden Rechtsunklarheiten beseitigt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der Umwelt (2 (1995) Nr.2 S.76-80)
VerfasserIn: Moosbauer, Heinz
Ort / Verlag / Datum:06.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:628.44 Sondermüll
336.2 Abgabe
340.134 Gesetzgebung
351.95 Verwaltungsverfahren
Region:Österreich
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