Noch 'n Gesetz : Paragraph 218: Nach zwei Urteilen der vierte Anlauf
Fristenregelung? Na ja. Abtreibung ist in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft straffrei. Aber sie ist rechtswidrig. Ein stigmatisierender Begriff mit der beabsichtigten Konsequenz, dass Schwangerschaftsabbrüche von den Krankenkassen nicht mehr bezahlt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Zeit (Nr.27)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 30.06.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 618.39 Schwangerschaftsabbruch
340.134 Gesetzgebung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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