Noch 'n Gesetz : Paragraph 218: Nach zwei Urteilen der vierte Anlauf

Fristenregelung? Na ja. Abtreibung ist in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft straffrei. Aber sie ist rechtswidrig. Ein stigmatisierender Begriff mit der beabsichtigten Konsequenz, dass Schwangerschaftsabbrüche von den Krankenkassen nicht mehr bezahlt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Zeit (Nr.27)
VerfasserIn: Gerste, Margrit
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 30.06.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:618.39 Schwangerschaftsabbruch
340.134 Gesetzgebung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

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Die Zeit (Nr.27)