Weisungswidrig geleistete Überstunden : OGH 9 Ob A 203/94 v.30.11.1994

(ABGB § 863) / Ist für die Vergütung von Überstunden die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich, kann für eine einseitig vom Arbeitnehmer vorverlegte Arbeitszeit und für ohne Auftrag des Arbeitgebers geleistete Überstunden kein Anspruch auf Überstundenentgelt abgeleitet werden....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.03.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunde
331.81 Arbeitszeit
331.14 Arbeitsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunde Dokument Nr. A-847446 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage