Arbeitnehmerüberlassung und freie Mitarbeit : BAG 7 AZR 217/94 v.9.11.1994

Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn der Werk-oder Dienstleistungsunternehmer nicht über die betrieblichen oder personellen Voraussetzungen verfügt, die Tätigkeit der von ihm zur Erfüllung vertraglicher Pflichten im Betrieb eines Dritten eingesetzten Arbeitnehmer vor Ort zu organisieren und ihnen...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (50 (1995) Nr.25)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 22.06.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Leiharbeit
331.11F Mitarbeiter, freie
331.116 Arbeitsvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.116 Leiharbeit Dokument Nr. A-847323 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage