Kfz-Kaskoversicherung : OGH 7 Ob 23/94 v.19.10.1994

Das einmalige Vergessen der Fahrzeugpapiere im versperrten Handschuhfach des kaskoversicherten Fahrzeuges ist nicht grob fahrlässig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (13 (1995) Nr.6 S.213-214)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.86 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
343.711 Diebstahl
629.113 Kraftfahrzeug
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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