Culpa in contrahendo : OGH 7 Ob 28/94 v.13.7.1994
Der Versicherer hat im Rahmen seiner Aufklärungspflichten in contrahendo einen VN türkischer Abstammung darüber aufzuklären, dass der Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz auf den europäischen Teil der Türkei beschränkt ist. Das gilt auch dann, wenn der VN nicht ausdrücklich erklärt hat, in die asiatis...
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Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (13 (1995) Nr.6)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.86 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
368.022 Versicherungsvertrag 347.51 Haftpflicht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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