Culpa in contrahendo : OGH 7 Ob 28/94 v.13.7.1994
Der Versicherer hat im Rahmen seiner Aufklärungspflichten in contrahendo einen VN türkischer Abstammung darüber aufzuklären, dass der Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz auf den europäischen Teil der Türkei beschränkt ist. Das gilt auch dann, wenn der VN nicht ausdrücklich erklärt hat, in die asiatis...
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Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (13 (1995) Nr.6)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.86 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
368.022 Versicherungsvertrag 347.51 Haftpflicht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.86 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung | Dokument Nr. A-847318 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |