Wöchentliche Ruhezeit bei Tageszeitungen
Werden daher unter den Kollektivvertrag fallende Arbeitnehmer an einem Sonntag erlaubterweise (siehe Pkt.XII ARG-VO) beschäftigt und ist ihre Diensteinteilung so gestaltet, dass sie jedenfalls in den Genuss der Wochenruhe kommen (siehe § 4 ARG), haben sie keinen Anspruch auf Gewährung von Ersatzruhe...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 27.01.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.116 Kollektivvertrag |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Werden daher unter den Kollektivvertrag fallende Arbeitnehmer an einem Sonntag erlaubterweise (siehe Pkt.XII ARG-VO) beschäftigt und ist ihre Diensteinteilung so gestaltet, dass sie jedenfalls in den Genuss der Wochenruhe kommen (siehe § 4 ARG), haben sie keinen Anspruch auf Gewährung von Ersatzruhe (§ 6 ARG). Gemäss § 9 lit.c KV gebührt ihnen allerdings für die Arbeit an einem Sonntag eine Entlohnung wie für Nachtüberstunden, d.h. mit einem Zuschlag von 100 %. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |