Wöchentliche Ruhezeit bei Tageszeitungen

Werden daher unter den Kollektivvertrag fallende Arbeitnehmer an einem Sonntag erlaubterweise (siehe Pkt.XII ARG-VO) beschäftigt und ist ihre Diensteinteilung so gestaltet, dass sie jedenfalls in den Genuss der Wochenruhe kommen (siehe § 4 ARG), haben sie keinen Anspruch auf Gewährung von Ersatzruhe...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.01.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.116 Kollektivvertrag
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Werden daher unter den Kollektivvertrag fallende Arbeitnehmer an einem Sonntag erlaubterweise (siehe Pkt.XII ARG-VO) beschäftigt und ist ihre Diensteinteilung so gestaltet, dass sie jedenfalls in den Genuss der Wochenruhe kommen (siehe § 4 ARG), haben sie keinen Anspruch auf Gewährung von Ersatzruhe (§ 6 ARG). Gemäss § 9 lit.c KV gebührt ihnen allerdings für die Arbeit an einem Sonntag eine Entlohnung wie für Nachtüberstunden, d.h. mit einem Zuschlag von 100 %.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog