Wöchentliche Ruhezeit bei Tageszeitungen

Werden daher unter den Kollektivvertrag fallende Arbeitnehmer an einem Sonntag erlaubterweise (siehe Pkt.XII ARG-VO) beschäftigt und ist ihre Diensteinteilung so gestaltet, dass sie jedenfalls in den Genuss der Wochenruhe kommen (siehe § 4 ARG), haben sie keinen Anspruch auf Gewährung von Ersatzruhe...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.01.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.116 Kollektivvertrag
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-847088 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage