Weisungswidriges vom Arbeitgeber geduldetes Verhalten : OGH 8 Ob A 226/94 v.19.5.1994
(AngG § 27 Z.4) / Ein verkaufspolitisch erwünschtes, formell weisungswidriges Verhalten ist kein Entlassungsgrund. Unterzeichnung bzw. Paraphierung einer Urkunde mit dem Namen eines anderen in Ausübung einer erteilten Vollmacht ist keine Urkundenfälschung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 24.01.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.14 Arbeitsordnung
347.462 Vollmacht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.14 Arbeitsordnung | Dokument Nr. A-847077 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |