Weisungswidriges vom Arbeitgeber geduldetes Verhalten : OGH 8 Ob A 226/94 v.19.5.1994

(AngG § 27 Z.4) / Ein verkaufspolitisch erwünschtes, formell weisungswidriges Verhalten ist kein Entlassungsgrund. Unterzeichnung bzw. Paraphierung einer Urkunde mit dem Namen eines anderen in Ausübung einer erteilten Vollmacht ist keine Urkundenfälschung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.01.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.14 Arbeitsordnung
347.462 Vollmacht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.14 Arbeitsordnung Dokument Nr. A-847077 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage