Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für das Benützen der bereitgestellten Schutzausrüstung : VGH 92/18/0280 v.19.1.1995

Das an den Arbeitgeber gerichtete Gebot des § 72 Abs.1 AAV beschränkt sich darauf, den Arbeitnehmern Sicherheitsgürtel oder Sicherheitsgeschirre einschliesslich der dazugehörigen Ausrüstung 'zur Verfügung zu stellen'. Eine Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer diese Schutzausrüst...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.06.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsschutz
331.021F Arbeit, gefährliche
331.94 Arbeitnehmerschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das an den Arbeitgeber gerichtete Gebot des § 72 Abs.1 AAV beschränkt sich darauf, den Arbeitnehmern Sicherheitsgürtel oder Sicherheitsgeschirre einschliesslich der dazugehörigen Ausrüstung 'zur Verfügung zu stellen'. Eine Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer diese Schutzausrüstung benützen, ist aus dieser Norm in Hinblick auf ihren eindeutigen Wortlaut zu erschliessen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog