Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für das Benützen der bereitgestellten Schutzausrüstung : VGH 92/18/0280 v.19.1.1995

Das an den Arbeitgeber gerichtete Gebot des § 72 Abs.1 AAV beschränkt sich darauf, den Arbeitnehmern Sicherheitsgürtel oder Sicherheitsgeschirre einschliesslich der dazugehörigen Ausrüstung 'zur Verfügung zu stellen'. Eine Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer diese Schutzausrüst...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.06.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsschutz
331.021F Arbeit, gefährliche
331.94 Arbeitnehmerschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.823 Arbeitsschutz Dokument Nr. A-846944 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage