Haftung der Hersteller von Kindertee und Kinderfruchtsäften für Karies : BGH VI ZR 27/94 v.31.1.1995

Auch der Hersteller von Fruchtsäften ohne Zuckerzusatz ist zu Warnungen vor der Gefahr von Karies durch 'Dauernuckeln' verpflichtet, wenn er erkennen muss, dass seine Säfte Kleinkindern über Saugerflaschen auf diese Weise verabreicht werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Juristische Wochenschrift (48 (1995) Nr.19 S.1286-1289)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.05.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Produkthaftpflicht
351.773.1 Lebensmittelkennzeichnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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