Haftung der Hersteller von Kindertee und Kinderfruchtsäften für Karies : BGH VI ZR 27/94 v.31.1.1995
Auch der Hersteller von Fruchtsäften ohne Zuckerzusatz ist zu Warnungen vor der Gefahr von Karies durch 'Dauernuckeln' verpflichtet, wenn er erkennen muss, dass seine Säfte Kleinkindern über Saugerflaschen auf diese Weise verabreicht werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Juristische Wochenschrift (48 (1995) Nr.19 S.1286-1289)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.05.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.51 Produkthaftpflicht
351.773.1 Lebensmittelkennzeichnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Ablageschlagwort: 347.51 Produkthaftpflicht | Dokument Nr. A-846691 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |