Zuständigkeit für den Beitritt zu dem OECD-Beschluss über die Inländerbehandlung : EuGH Gutachten 2/92 v.24.3.1995

1. Die Gemeinschaft ist für den Beitritt zum dritten revidierten Beschluss der OECD zuständig / 2. Die Zuständigkeit für den Beitritt zu dem genannten Beschluss ist zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten geteilt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (6 (1995) Nr.11 S.347-349)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.06.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.241 Vertrag, internationaler
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
340.113 Rechtsordnung
340.69 Rechtsgutachten
Region:EU
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:1. Die Gemeinschaft ist für den Beitritt zum dritten revidierten Beschluss der OECD zuständig / 2. Die Zuständigkeit für den Beitritt zu dem genannten Beschluss ist zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten geteilt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog