Zuständigkeit für den Beitritt zu dem OECD-Beschluss über die Inländerbehandlung : EuGH Gutachten 2/92 v.24.3.1995

1. Die Gemeinschaft ist für den Beitritt zum dritten revidierten Beschluss der OECD zuständig / 2. Die Zuständigkeit für den Beitritt zu dem genannten Beschluss ist zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten geteilt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (6 (1995) Nr.11 S.347-349)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.06.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.241 Vertrag, internationaler
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
340.113 Rechtsordnung
340.69 Rechtsgutachten
Region:EU
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