Zuständigkeit für den Beitritt zu dem OECD-Beschluss über die Inländerbehandlung : EuGH Gutachten 2/92 v.24.3.1995
1. Die Gemeinschaft ist für den Beitritt zum dritten revidierten Beschluss der OECD zuständig / 2. Die Zuständigkeit für den Beitritt zu dem genannten Beschluss ist zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten geteilt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (6 (1995) Nr.11 S.347-349)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.06.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.241 Vertrag, internationaler
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches 340.113 Rechtsordnung 340.69 Rechtsgutachten |
Region: | EU
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 341.241 Vertrag, internationaler | Dokument Nr. A-846688 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |