Wiederaufleben von Witwenpensionen nach Scheidung und Eingehen einer Lebensgemeinschaft : OGH 10 Ob S 1/95 v.31.1.1995

(ASVG § 265) / Verzichtet eine Witwe nach Auflösung einer später eingegangenen Ehe im Scheidungsvergleich nur auf einen Unterhalt, der während ihrer Lebensgemeinschaft ruht und daher nicht durchsetzbar ist, ist dieser Verzicht auf die wiederaufgelebte Witwenpension ohne Einfluss.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.05.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.46 Witwenpension
347.627 Ehescheidung
347.628 Lebensgemeinschaft
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.46 Witwenpension Dokument Nr. A-845559 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage