Haftende Tod: Lebenslange ohne Chance
Für jeden dritten 'Lebenslangen' endet die Strafhaft tatsächlich mit dem Tod, erklärt das Justizministerium. Für jene Mordverurteilten, die seit über 25 Jahren einsitzen, dürfte das Geltung haben. Grundsätzlich sind aber auch Mörder nicht vom Entlassungsvollzug ausgeschlossen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Standard (1995)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.04.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.24/.29 Strafe
343.8 Strafvollzug 343.87 Strafnachlass 343.87 Resozialisierung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 343.24/.29 Strafe | Dokument Nr. A-845340 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |