Haftende Tod: Lebenslange ohne Chance

Für jeden dritten 'Lebenslangen' endet die Strafhaft tatsächlich mit dem Tod, erklärt das Justizministerium. Für jene Mordverurteilten, die seit über 25 Jahren einsitzen, dürfte das Geltung haben. Grundsätzlich sind aber auch Mörder nicht vom Entlassungsvollzug ausgeschlossen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard (1995)
VerfasserIn: Völker, Michael
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.04.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.24/.29 Strafe
343.8 Strafvollzug
343.87 Strafnachlass
343.87 Resozialisierung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 343.24/.29 Strafe Dokument Nr. A-845340 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage