Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten in der Pensionsversicherung

'Wegen Betreuung und Erziehung ihres Kindes bzw. ihrer Kinder unterbrechen viele Mütter für einige Zeit ihre Berufstätigkeit, oder sie nehmen eine Doppelbelastung in Kauf. Schon lange wurde überlegt, wie den Müttern die Kindererziehung pensionsrechtlich honoriert werden könnte'.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (45 (1995) Nr.3)
VerfasserIn: Marek, Erika
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten
372 Kindererziehung
368.43 Pensionsversicherung (SV)
351.83(094.5) ASVG
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:'Wegen Betreuung und Erziehung ihres Kindes bzw. ihrer Kinder unterbrechen viele Mütter für einige Zeit ihre Berufstätigkeit, oder sie nehmen eine Doppelbelastung in Kauf. Schon lange wurde überlegt, wie den Müttern die Kindererziehung pensionsrechtlich honoriert werden könnte'.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog