Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten in der Pensionsversicherung

'Wegen Betreuung und Erziehung ihres Kindes bzw. ihrer Kinder unterbrechen viele Mütter für einige Zeit ihre Berufstätigkeit, oder sie nehmen eine Doppelbelastung in Kauf. Schon lange wurde überlegt, wie den Müttern die Kindererziehung pensionsrechtlich honoriert werden könnte'.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (45 (1995) Nr.3)
VerfasserIn: Marek, Erika
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten
372 Kindererziehung
368.43 Pensionsversicherung (SV)
351.83(094.5) ASVG
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten Dokument Nr. A-845241 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage