Notwendigkeit einer Berufsfortbildung : VGH 90/14/0231 v.29.11.1994

(EStG § 16 Abs.1) / Berufsfortbildungskosten sind auch dann Werbungskosten, wenn für die Berufsfortbildung keine Notwendigkeit besteht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.05.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377.4 Fortbildung
336.2.026 Steuerbegünstigung
336.2 Einkommensteuer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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