Antritt von Kuraufenthalten : OLG Wien 33 Ra 169/94 v.3.3.1995
(AngG § 27 Z.4) / Der Antritt einer vom SV-Träger genehmigten Kur bedarf keines Einvernehmens mit dem Arbeitgeber und stellt keinen Entlassungsgrund dar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.06.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
368.42 Krankenversicherung (SV) 368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-845150 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |