Antikumulierungsvorschriften : EuGH-Urt. Rs.C-325/93 v.6.4.1995

Bei der Anwendung der innerstaatlichen Antikumulierungsvorschriften hat das vorlegende Gericht, da die Gemeinschaftsvorschriften nicht einschlägig sind, die genannten Leistungen nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht unter Berücksichtigung der Normen des Kollisionsrechts zu qualifizieren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (3 (1995) Nr.5)
Ort / Verlag / Datum:05.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.432.2 Invaliditätspension
331.11F Wanderarbeitnehmer
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Italien
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei der Anwendung der innerstaatlichen Antikumulierungsvorschriften hat das vorlegende Gericht, da die Gemeinschaftsvorschriften nicht einschlägig sind, die genannten Leistungen nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht unter Berücksichtigung der Normen des Kollisionsrechts zu qualifizieren.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog