Antikumulierungsvorschriften : EuGH-Urt. Rs.C-325/93 v.6.4.1995

Bei der Anwendung der innerstaatlichen Antikumulierungsvorschriften hat das vorlegende Gericht, da die Gemeinschaftsvorschriften nicht einschlägig sind, die genannten Leistungen nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht unter Berücksichtigung der Normen des Kollisionsrechts zu qualifizieren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (3 (1995) Nr.5)
Ort / Verlag / Datum:05.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.432.2 Invaliditätspension
331.11F Wanderarbeitnehmer
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Italien
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Ablageschlagwort: 368.432.2 Invaliditätspension Dokument Nr. A-845053 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage