Einstufung von Abteilungsleitern im grafischen Gewerbe : OGH 9 Ob A 165/94 v.28.9.1994
Bei der Einstufung eines auch als Abteilungsleiter beschäftigten Reprofotografen in einer Druckerei als Angestellter kommt es auf das Überwiegen der technischen Reprotätigkeit nicht an.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (Nr.4651)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 19.05.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77 Angestellte, leitende
331.124 Arbeitnehmer: Einstufung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.77 Angestellte, leitende | Dokument Nr. A-844902 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |