Einstufung von Abteilungsleitern im grafischen Gewerbe : OGH 9 Ob A 165/94 v.28.9.1994

Bei der Einstufung eines auch als Abteilungsleiter beschäftigten Reprofotografen in einer Druckerei als Angestellter kommt es auf das Überwiegen der technischen Reprotätigkeit nicht an.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (Nr.4651)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.05.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte, leitende
331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.77 Angestellte, leitende Dokument Nr. A-844902 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage