Keine Anerkennung von in Nichtmitgliedstaaten erworbenen Befähigungsnachweisen : EuGH, Rs.C-154/93, Urteil vom 9.2.1994

'Artikel 7 der Richtlinie 78/686/EWG verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht, Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise anzuerkennen, mit denen keine in einem der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft absolvierte Zahnarztausbildung abgeschlossen wird.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (6 (1995) Nr.4)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 04.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:378.22 Grad, akademischer
614.23 Zahnarzt
342.721.6 Freizügigkeit, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Frankreich
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Ablageschlagwort: 378.22 Grad, akademischer Dokument Nr. A-844554 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage