Keine Anerkennung von in Nichtmitgliedstaaten erworbenen Befähigungsnachweisen : EuGH, Rs.C-154/93, Urteil vom 9.2.1994
'Artikel 7 der Richtlinie 78/686/EWG verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht, Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise anzuerkennen, mit denen keine in einem der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft absolvierte Zahnarztausbildung abgeschlossen wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (6 (1995) Nr.4)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 04.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 378.22 Grad, akademischer
614.23 Zahnarzt 342.721.6 Freizügigkeit, berufliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
Frankreich |
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 378.22 Grad, akademischer | Dokument Nr. A-844554 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |