Selbstkündigung nach Androhung der Verhaftung mit Beratungsmöglichkeit : OGH 8 Ob A 284/94 v.15.12.1994

Zur Verwirklichung des Tatbildes des § 870 ABGB reicht eine allgemeine Zwangslage ebensowenig aus wie die durch Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber herbeigeführte Gemütserregung. Selbst wenn daher der Arbeitnehmer auf Grund der Höhe offener Darlehen in finanzielle Bedrängnis hätte geraten könne...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (Nr.4649)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.05.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
34.03 Rechtsschutz
65.012.4 Unternehmerverhalten
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-844403 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage