Selbstkündigung nach Androhung der Verhaftung mit Beratungsmöglichkeit : OGH 8 Ob A 284/94 v.15.12.1994
Zur Verwirklichung des Tatbildes des § 870 ABGB reicht eine allgemeine Zwangslage ebensowenig aus wie die durch Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber herbeigeführte Gemütserregung. Selbst wenn daher der Arbeitnehmer auf Grund der Höhe offener Darlehen in finanzielle Bedrängnis hätte geraten könne...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (Nr.4649)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.05.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
34.03 Rechtsschutz 65.012.4 Unternehmerverhalten 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-844403 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |