Der Staat und der Preis der Enteignung

1993 entschied der Verwaltungsgerichtshof, dass der Bund bei Enteignungsverfahren die vollen Verfahrenskosten zu tragen hat. Künftig sollen den Enteigneten nur noch 1,5 Prozent der Enteignungsentschädigung ersetzt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard (1995)
VerfasserIn: Kobenter, Samo
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.03.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.712.5 Enteignung
347.921 Gerichtskosten
34.028 Verfahrensrecht
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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