Der Staat und der Preis der Enteignung
1993 entschied der Verwaltungsgerichtshof, dass der Bund bei Enteignungsverfahren die vollen Verfahrenskosten zu tragen hat. Künftig sollen den Enteigneten nur noch 1,5 Prozent der Enteignungsentschädigung ersetzt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Standard (1995)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.03.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.712.5 Enteignung
347.921 Gerichtskosten 34.028 Verfahrensrecht |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.712.5 Enteignung | Dokument Nr. A-843495 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |