Harmonisierung der Hinterbliebenenversorgung
Aufgrund der bisherigen Rechtslage betrug die Höhe der Witwenpension 60 Prozent der Pension des Verstorbenen, die Witwerpension betrug 40 Prozent. Bereits mit der 51. ASVG-Novelle (und den entsprechenden Novellen zum GSVG sowie BSVG) wurde eine Neuregelung der Hinterbliebenenpension ab 1.1.1995 besc...
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Veröffentlicht in: | Arbeit und Wirtschaft (49 (1995) Nr.4)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.46 Witwenpension
368.46 Witwerpension 368.46 Hinterbliebenenversicherung (SV) 368.43 Pensionsversicherung (SV) 368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV) 35.087.43 Beamte: Pension 368.42 Pflegeversicherung (SV) |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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