Harmonisierung der Hinterbliebenenversorgung

Aufgrund der bisherigen Rechtslage betrug die Höhe der Witwenpension 60 Prozent der Pension des Verstorbenen, die Witwerpension betrug 40 Prozent. Bereits mit der 51. ASVG-Novelle (und den entsprechenden Novellen zum GSVG sowie BSVG) wurde eine Neuregelung der Hinterbliebenenpension ab 1.1.1995 besc...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeit und Wirtschaft (49 (1995) Nr.4)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.46 Witwenpension
368.46 Witwerpension
368.46 Hinterbliebenenversicherung (SV)
368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
35.087.43 Beamte: Pension
368.42 Pflegeversicherung (SV)
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.46 Witwenpension Dokument Nr. A-843282 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage