Heimische Rechtsanwälte konkurrenziert man nicht

Sowohl die Rechtsform der heimischen Kanzleien als auch die Zugangsbestimmungen für ausländische Rechtsanwälte sind in Bewegung geraten. Druck kommt einerseits von den EU-Bestimmungen, andererseits von den Dienstleistungsaspekten des GATT-Abkommens.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.02.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.965 Rechtsanwalt
330.172 Wettbewerb
341.241 GATT
341.176 EU
342.721.6 Freizügigkeit, berufliche
Region:Österreich
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