Der OGH hat recht

Es ist wohl unbestritten, dass die arbeitsrechtliche Judikatur im allgemeinen und die oberstgerichtliche Rechtsprechung im besonderen nicht nur durch eine die Rechtssicherheit verfestigende, sondern auch durch eine den sozialen Gegebenheiten entsprechende Tendenz gekennzeichnet ist. Es ist daher äus...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (50 (1995) Nr.6 S.201-205)
VerfasserIn: Schwarz, Walter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.03.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.116 Kollektivvertrag
331.225 Gratifikation
331.225.6 Weihnachtsgeld
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-842495 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage