Was soll der Nachbar bei Störfällen tun? : GEWINN-Serie Umweltrecht in Kooperation mit der CA
Ihr Unternehmen endet nicht beim Werktor: 'Die betroffene Öffentlichkeit ist von einem Störfall in Ihrem Betrieb zu informieren'. So verlangt es das Umweltinformationsgesetz mit seiner Störfallverordnung. Achtung, bis November 1995 muss Ihre Information fertig sein.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Gewinn (Nr.2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.77 Umweltschutz
351.777 Umweltrecht 001.9 Information |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.77 Umweltschutz | Dokument Nr. A-841654 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |