Was soll der Nachbar bei Störfällen tun? : GEWINN-Serie Umweltrecht in Kooperation mit der CA

Ihr Unternehmen endet nicht beim Werktor: 'Die betroffene Öffentlichkeit ist von einem Störfall in Ihrem Betrieb zu informieren'. So verlangt es das Umweltinformationsgesetz mit seiner Störfallverordnung. Achtung, bis November 1995 muss Ihre Information fertig sein.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Gewinn (Nr.2)
VerfasserIn: Hauer, Walter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.77 Umweltschutz
351.777 Umweltrecht
001.9 Information
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.77 Umweltschutz Dokument Nr. A-841654 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage