Was soll der Nachbar bei Störfällen tun? : GEWINN-Serie Umweltrecht in Kooperation mit der CA
Ihr Unternehmen endet nicht beim Werktor: 'Die betroffene Öffentlichkeit ist von einem Störfall in Ihrem Betrieb zu informieren'. So verlangt es das Umweltinformationsgesetz mit seiner Störfallverordnung. Achtung, bis November 1995 muss Ihre Information fertig sein.
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Veröffentlicht in: | Gewinn (Nr.2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.77 Umweltschutz
351.777 Umweltrecht 001.9 Information |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ihr Unternehmen endet nicht beim Werktor: 'Die betroffene Öffentlichkeit ist von einem Störfall in Ihrem Betrieb zu informieren'. So verlangt es das Umweltinformationsgesetz mit seiner Störfallverordnung. Achtung, bis November 1995 muss Ihre Information fertig sein. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |