Nichtanmeldung zur Sozialversicherung : ASG Wien 30 Cga 25/94 d v.9.1.1995, rk

Die Weigerung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer zur Sozialversicherung anzumelden, kann zwar einen Austrittsgrund darstellen, nicht jedoch dann, wenn die Anmeldung im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer nicht erfolgt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.03.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
331.13 Austritt: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
ARD Betriebsdienst (1995)