Warn-und Koordinationspflicht bei gemeinsamen Werkleistungen : OGH 4 Ob 539/94 v.10.5.1994

(ABGB § 1168a) / Wirken mehrere Unternehmen an der Herstellung eines gemeinsamen Werkes mit, sind sie verpflichtet, bei offenbaren Mängeln an der Werkleistung eines anderen mitwirkenden Unternehmers den Besteller des Werkes zu warnen und alles zu unterlassen, was das Gelingen des Gesamtwerkes vereit...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.03.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.44 Werkvertrag
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:(ABGB § 1168a) / Wirken mehrere Unternehmen an der Herstellung eines gemeinsamen Werkes mit, sind sie verpflichtet, bei offenbaren Mängeln an der Werkleistung eines anderen mitwirkenden Unternehmers den Besteller des Werkes zu warnen und alles zu unterlassen, was das Gelingen des Gesamtwerkes vereiteln könnte.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog