Warn-und Koordinationspflicht bei gemeinsamen Werkleistungen : OGH 4 Ob 539/94 v.10.5.1994

(ABGB § 1168a) / Wirken mehrere Unternehmen an der Herstellung eines gemeinsamen Werkes mit, sind sie verpflichtet, bei offenbaren Mängeln an der Werkleistung eines anderen mitwirkenden Unternehmers den Besteller des Werkes zu warnen und alles zu unterlassen, was das Gelingen des Gesamtwerkes vereit...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.03.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.44 Werkvertrag
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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