Warn-und Koordinationspflicht bei gemeinsamen Werkleistungen : OGH 4 Ob 539/94 v.10.5.1994
(ABGB § 1168a) / Wirken mehrere Unternehmen an der Herstellung eines gemeinsamen Werkes mit, sind sie verpflichtet, bei offenbaren Mängeln an der Werkleistung eines anderen mitwirkenden Unternehmers den Besteller des Werkes zu warnen und alles zu unterlassen, was das Gelingen des Gesamtwerkes vereit...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.03.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.44 Werkvertrag
347.56 Haftpflicht, berufliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.44 Werkvertrag | Dokument Nr. A-841650 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |