Gleichbehandlung bei Gehaltserhöhung : BAG 5 AZR 682/93 v.15.11.1994

Der Grundsatz der Gleichbehandlung verpflichtet den Arbeitgeber nicht, abstrakte Regeln für Gehaltserhöhungen aufzustellen er kann individuelle Gesichtspunkte, zum Beispiel die Gehaltsdifferenz zu anderen vergleichbaren Mitarbeitern, berücksichtigen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (50 (1995) Nr.8)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 23.02.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
331.2 Gehalt
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Bestandshinweis

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Betriebs-Berater (50 (1995) Nr.8)