Verhaltenskodex für die Gesetzgebung in der EU : Vereinbarung zwischen Kommission und Parlament
Die Kommission verpflichtet sich in der am Vortag unterzeichneten Vereinbarung, die legislativen Wünsche des Parlaments zu berücksichtigen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Zürcher Zeitung (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Schweiz, 16.03.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 340.134 Gesetzgebung
341.176 Kommission_der_EU 341.176 Europäisches_Parlament |
Region: | EU
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 340.134 Gesetzgebung | Dokument Nr. A-841078 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |