Geschworene im Streik : Nazi-Prozess: Laienrichter dürfen nicht wählerisch sein
In Deutschland legen Laienrichter ihr Amt nieder, weil sie nicht mit jedem Berufsrichter in einem Neonazi-Prozess sitzen wollen. Sie nehmen mit ihrem Streik das Risiko auf sich, eingesperrt zu werden. Und in Österreich?
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Veröffentlicht in: | Kurier (1995)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 19.03.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.161 Laienrichter
347.9 Prozessverfahren 347.962 Richter 35.082.24 Beamte: Weltanschauung 301.152 Neofaschismus |
Region: | Österreich
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Kurier (1995)
Kurier (1995)