Geschworene im Streik : Nazi-Prozess: Laienrichter dürfen nicht wählerisch sein

In Deutschland legen Laienrichter ihr Amt nieder, weil sie nicht mit jedem Berufsrichter in einem Neonazi-Prozess sitzen wollen. Sie nehmen mit ihrem Streik das Risiko auf sich, eingesperrt zu werden. Und in Österreich?

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier (1995)
VerfasserIn: Peyerl, Ricardo
Pisa, Peter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.03.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.161 Laienrichter
347.9 Prozessverfahren
347.962 Richter
35.082.24 Beamte: Weltanschauung
301.152 Neofaschismus
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 343.161 Laienrichter Dokument Nr. A-841072 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage