Konsularische Hilfe für Österreicher in Notfällen
Botschaften der EU-Partnerländer gewähren Schutz, wenn Österreich nicht vertreten ist / Im Maastricht-Vertrag wird jedem EU-Bürger in jenen Drittstaaten, in denen sein Heimatland diplomatisch nicht vertreten ist, Schutz durch die vertretenen Mitgliedstaaten verheissen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1995)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 22.02.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 34.03 Rechtsschutz
331.62 Auslandsarbeit 341.176 Integration: EU |
Region: | Österreich
EU |
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 34.03 Rechtsschutz | Dokument Nr. A-840841 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |