Konsularische Hilfe für Österreicher in Notfällen

Botschaften der EU-Partnerländer gewähren Schutz, wenn Österreich nicht vertreten ist / Im Maastricht-Vertrag wird jedem EU-Bürger in jenen Drittstaaten, in denen sein Heimatland diplomatisch nicht vertreten ist, Schutz durch die vertretenen Mitgliedstaaten verheissen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1995)
VerfasserIn: Schwelle, Dagmar
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.02.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:34.03 Rechtsschutz
331.62 Auslandsarbeit
341.176 Integration: EU
Region:Österreich
EU
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