Ausgleichszulage : OGH 10 Ob S 143/93 v.14.10.1993

Die Durchsetzung von (Teil-)Rentenansprüchen gegen einen serbischen Sozialversicherungsträger ist (seit Juni 1991) offenkundig unmöglich und unzumutbar und bedarf keines näheren Beweises.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (30 (1995) Nr.1)
VerfasserIn: Brodil, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Ausgleichszulage
368.43 Pensionsversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 368.43 Ausgleichszulage Dokument Nr. A-840786 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage