Provisionen von dritter Seite als Arbeitsentgelt : OGH 9 Ob A 175/94 v.12.10.1994
(ABGB § 1486) / Provisionen, die dem Arbeitgeber für von ihm geduldete Vermittlungen seiner Arbeitnehmer von dritter Seite zugeflossen sind und die er nach einem Verteilungsschlüssel an seine Arbeitnehmer weiterleitet, sind als der dreijährigen Verjährungsfrist unterliegende Arbeitsentgelte zu quali...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.02.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.2 Gehalt
331.23 Lohnform 34.038 Rechtsprechung |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (ABGB § 1486) / Provisionen, die dem Arbeitgeber für von ihm geduldete Vermittlungen seiner Arbeitnehmer von dritter Seite zugeflossen sind und die er nach einem Verteilungsschlüssel an seine Arbeitnehmer weiterleitet, sind als der dreijährigen Verjährungsfrist unterliegende Arbeitsentgelte zu qualifizieren. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |