Provisionen von dritter Seite als Arbeitsentgelt : OGH 9 Ob A 175/94 v.12.10.1994
(ABGB § 1486) / Provisionen, die dem Arbeitgeber für von ihm geduldete Vermittlungen seiner Arbeitnehmer von dritter Seite zugeflossen sind und die er nach einem Verteilungsschlüssel an seine Arbeitnehmer weiterleitet, sind als der dreijährigen Verjährungsfrist unterliegende Arbeitsentgelte zu quali...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.02.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.2 Gehalt
331.23 Lohnform 34.038 Rechtsprechung |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.2 Gehalt | Dokument Nr. A-840494 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |