Fahrtkostenersatz - kein Entgeltanspruch : OLG Wien 31 Ra 108/94 v.16.11.1994

(AngG § 23, ABGB § 1152) / Der Tragung der Fahrtkosten für die Fahrt zum Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber nach Standortverlegung des Unternehmens kommt keine Entgeltfunktion zu. Eine derartige Aufwandsentschädigung ist nicht in die Abfertigung einzuberechnen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.02.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.238 Fahrkostenvergütung
331.2 Gehalt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer Dokument Nr. A-839636 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage